Berufsunfähigkeitsversicherung
Broschüre Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn durch eine Berufsunfähigkeit das Einkommen wegfällt, kann das zu großer Not führen. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig!
Die gesetzliche Versorgung ist nur schmal bemessen: Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat, wer nur noch ein Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter sechs Stunden täglich besitzt, in drei der letzten fünf Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicheung geleistet hat und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Der Beruf des Betroffenen spielt dabei keine Rolle, der Amtsarzt prüft nur die quantitative Arbeitsfähigkeit. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt ein der verminderten Leistungsfähigkeit entsprechender Arbeitsplatz finden lässt. Sinkt die Leistungsfähigkeit auf unter drei Stunden täglich, besteht Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Für alle vor dem 2.1.1961 Geborene gilt der so genannte Berufsschutz, d.h. hier muss der bisherigen Berufstätigkeit beim Verweis auf andere Tätigkeiten Rechnung getragen werden. Einkommenseinbußen bis zu 30 % und ein eventueller Ortswechsel gelten aber auch hier als zumutbar.
Die volle Erwerbsminderungsrente entspricht einer Vollrente, sie ist so hoch wie eine Altersrente mit vergleichbarem Versicherungsleben. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte einer Altersrente mit vergleichbarem Versicherungleben.
In welcher Höhe sollte man die private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Vom Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie und auch vom DIN-Institut werden mindestens 50 %, besser 60 % des Brutto-Einkommens als Höhe für eine Berufsunfähigkeitsrente empfohlen.