Verfügungen und Vollmachten
Haben Sie sich das auch schon einmal gefragt: Was passiert eigentlich, wenn ich nicht mehr handlungsfähig sein sollte? Wer kümmert sich eigentlich um unsere Kinder, wenn uns beiden etwas zustoßen sollte? Wer entscheidet über medizinische Behandlungsmethoden an meinem Lebensende?
Sorgen Sie rechtzeitig vor!
Gruselige Fragen, nicht wahr? Die Antwort ist: Sie haben es in der Hand. Sorgen Sie rechtzeitig vor! Bestimmen Sie mithilfe von Verfügungen und Vollmachten Menschen, denen Sie vertrauen und die Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen können.
Verfügungen und Vollmachten geben Sicherheit
Nur mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht in einem Notfall einen gerichtlichen Betreuer bestellt. Mit Ihrer Patientenverfügung gibt Ihr Bevollmächtigter Ihrem Arzt genaue Anweisungen, wie Sie im Notfall behandelt werden möchten. Mit der Sorgerechtsverfügung verhindern Sie, dass Ihre Kinder zunächst vom Jugendamt in Obhut genommen werden und bestimmen, bei wem Ihre Kinder aufwachsen sollen, wenn Sie plötzlich nicht mehr da sein sollten.
Was ist mit volljährigen Kindern?
Diese Dokumente braucht jeder, der über 18 Jahre alt ist. Jeder kann jederzeit in eine Notlage geraten – und dann kann die Mama gar nichts mehr machen, sie erhält nicht einmal Auskunft.
Deutsche Vorsorgedatenbank
Die Deutsche Vorsorgedatenbank ist mein Partner für diese Vorsorgethemen. Ein Rechtsanwalt erstellt nach Ihren Wünschen eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, bei Eltern von minderjährigen Kindern auch eine Sorgerechtsverfügung.
Bundesnotarkammer
Nachdem Sie das Ergebnis noch einmal überprüft und die Verfügungen bzw. Vollmachten unterschrieben haben, werden sie bei der Bundesnotarkammer eingelagert. Sie erhalten eine Notfallkarte für Ihre Papiere, damit im Falle des Falles schnell gefunden werden kann, dass Sie eine Vollmacht erteilt haben und an wen. Denn was nützt die schönste Vollmacht, wenn sie zu Hause in einer Schublade liegt und die Antwort auf die Notfall-Anfrage des Betreuungsgerichtes bei der Bundesnotarkammer ergibt: “nicht registriert”? Dann wird unweigerlich ein gesetzlicher Betreuer bestellt.
Im Jahr 2023 wurden bei der Bundesnotarkammer 185.018 Anfragen nach Vorsorgedokumenten gestellt. Aber nur in 8.762 Fällen lagen Dokumente vor, mit denen die Weitergabe des Verfahrens an das Betreuungsgericht vermieden werden konnten!
Rechtssichere Verfügungen und Vollmachten
So erhalten Sie von der Deutschen Vorsorgedatenbank rechtssichere Dokumente. Und das beste: zu einem wirklich fairen Preis! Mit einer Pauschalgebühr sind Sie unabhängig von der Gebührentabelle der Rechtsanwälte und Notare, die sich nach Ihrem Vermögen richtet.
Update-Service
Das Leben ist veränderlich. Die persönliche Situation kann eine Änderung der Dokumente erforderlich machen, etwa nach einem Umzug oder nach einer Scheidung. Auch Gesetze können sich ändern, so dass ehemals rechtsgültige Dokumente plötzlich nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen.
Mit der Deutschen Vorsorgedatenbank sind Sie auf der sicheren Seite: bei Gesetzesänderungen wird sie von sich aus aktiv und ändert Ihre Dokumente entsprechend. Bei persönlichen Änderungen geben Sie einfach kurz Bescheid und erhalten dann auch neue Verfügungen und Vollmachten. Auch der Preis für den Update-Service ist wirklich günstig.
OK – verstanden. Was muss ich jetzt tun, um meine Verfügungen und Vollmachten zu erhalten?
Schauen Sie sich die Videos unten an, die anschaulich erklären, wozu Verfügungen und Vollmachten gebraucht werden und wie das Verfahren mit der Deutschen Vorsorgedatenbank funktioniert.
Wenn Sie dann überzeugt sind, genügt ein Klick, um Ihre persönlichen Dokumente bei der Deutschen Vorsorgedatenbank anzufordern.
Video: Erklärvideo “Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?”
Video: Kurzfilm zur Funktionsweise
Hier geht es zu den Vorsorge-Dokumenten.
Sie fragen sich außerdem, wie Sie Ihr Testament gestalten können?
Hier finden Sie kostenfrei den digitalen Nachlass-Manager, der Ihnen einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge und Gestaltungsmöglichkeiten für das Testament gibt.