Welche Vorteile bietet Ihnen ein Makler?
Was ist ein Makler?
Gemäß dem Sachwalterurteil des BGH, 4a. Zivilsenat vom 22.5.1985 (Aktenzeichen: IVA ZR 190/83) steht ein Makler im Lager seines Kunden, er ist ausschließlich seinem Mandanten verpflichtet und vertritt auch nur dessen Interessen.
Was bedeutet das für Sie?
Ein Makler arbeitet selbständig und unabhängig. Er hat nicht nur die Produkte einer bestimmten Bank oder einer bestimmten Versicherung zur Verfügung. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Umsatzvolumina bei bestimmten Gesellschaften zu erreichen. Er vertritt damit ausschließlich die Interessen seines Kunden und nicht die der Gesellschaften des Finanzwesens.
Freie Finanzmakler übernehmen im Auftrag des Kunden die Vermittlung oder den Abschluss von Finanzverträgen, also z. B. Versicherungsverträgen oder Geldanlagen, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einer Bank damit beauftragt worden zu sein. Ein Makler ist nicht weisungsgebunden. Er verhält sich nach dem Kodex der ehrbaren Kaufleute.
Welche Voraussetzungen benötigt ein Makler im Finanzwesen, um tätig zu werden?
Ungebundene Versicherungsvermittler bedürfen einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, ungebundene Finanzanlagenvermittler einer Erlaubnis nach § 34 f GewO, hier gibt es verschiedene Ziffern je nach Erlaubnisumfang, und ungebundene Immobiliardarlehensvermittler benötigen eine Erlaubnis nach § 34 i GewO. Diese Erlaubnisse werden nur erteilt, wenn der Makler zuverlässig erscheint, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und vor der IHK seine Sachkunde und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen hat. Nur dann erfolgt die Registrierung und die Gewerbeerlaubnis durch die IHK.