offene Investmentfonds

Um Risiken in den einzelnen Anlageklassen zu minimieren, gibt es die so genannten Investmentfonds. Diese Fonds werden von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt, die Anlegergelder einsammeln und als Sondervermögen verwalten. In den Fonds sammelt sich so eine Vielzahl der gewünschten Produkte an. In einem Aktienfonds ist also nicht nur eine einzige Aktie, sondern oftmals sind mehr als 100 einzelne Werte in einem Fonds enthalten. Für den Anleger heißt das, dass er mit seinem Sparanteil nur mit einem Bruchteil an einem millionenschweren Fonds beteiligt ist.

Das hat den großen Vorteil der Risikostreuung. Könnte ich mit meinem kleinen Anlagebetrag nur ein einziges Wertpaper kaufen, und dieses fällt im Kurs, so habe ich unweigerlich einen Verlust erlitten. Habe ich jedoch ein Portefeuille mit 100 Wertpapieren und das eine fällt im Kurs, so macht sich das in meiner Rendite nur sehr gering bemerkbar. Halte ich eine einzige Immobilie und diese ist nicht vermietet, so trage ich den vollen Mietausfall alleine. In einem Immobilienfonds fällt die eine Immobilie mit dem Leerstand kaum ins Gewicht. Investiere ich in eine einzelne Aktie und dieses Unternehmen geht in die Insolvenz, ist das Eigenkapital, also auch meine Aktie, mit einem Schlag wertlos. In einem Aktienfonds federt sich dieses Risiko jedoch ab, da es etliche andere Unternehmen gibt, die weiter am Markt bestehen können.

Ein Investmentfonds wird dabei immer als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft geführt. Wird diese insolvent, besteht das Sondervermögen weiter und das Vermögen der Anleger fließt keinesfalls in die Konkursmasse der Kapitalanlagegesellschaft. Bei den Investmentfonds wird zwischen offenen und geschlossenen Fonds unterschieden. Die Renditechancen und das Risiko hängen vom Basiswert des Investmentfonds ab.

Der große Vorteil von offenen Investmentfonds ist neben der Risikostreuung die absolute Flexibilität. An jedem Börsentag kann ein offener Investmentfonds zum jeweiligen Börsenkurs ge- und verkauft werden. Es gibt keinerlei Kündigungsfristen und es gibt auch keine Strafgebühren bei vorzeitigem Ausstieg. Dabei muss man niemals über die Anlage als Ganzes verfügen. Ohne Weiteres kann ein Bruchteil des Anteilsbestandes verkauft werden und der Rest, den man gerade nicht braucht, kann weiter seine Wertentwicklung verfolgen. Auch kann in einen offenen Investmentfonds zugekauft werden, wenn neues Geld für die Anlage zur Verfügung steht. Für ein Investmentkonto kann eine Einmalanlage geleistet werden, es können sowohl Sparpläne als auch Entnahmepläne eröffnet werden. Was die Verfügbarkeit anbelangt, ist die Anlage in offenen Investmentfonds unschlagbar. Wenn allerdings der Kapitalbedarf in eine schlechte Marktphase fällt, muss man u. U. Verluste hinnehmen.

Offene Investmentfonds werden nach der Art ihrer Ertragsverwendung in ausschüttende und thesaurierende Fonds unterschieden. Ein ausschüttender Fonds gibt alle Erträge, die er erwirtschaftet, sofort an seine Anleger weiter. Solche Erträge können je nach Typ des Investmentfonds Zinsen aus Anleihen, Mieten aus Immobilien oder Dividenden aus Aktien sein. Der Anleger kann wählen, ob er die Ausschüttung tatsächlich in bar auf sein Konto bekommen möchte, oder ob er die Ausschüttung sofort wieder anlegt. Dann werden für den Ausschüttungsbetrag neue Anteile des Fonds gekauft, und zwar ohne Ausgabeaufschlag. Im Hinblick auf den Zinseszinseffekt ist es unbedingt empfehlenswert, Ausschüttungen im Fonds zu belassen. Dieser Effekt macht einen großen Teil des Anlageerfolgs auf lange Sicht aus. Steuerlich werden die Erträge dem Anleger jährlich zugerechnet, auch wenn er die Ausschüttung wieder anlegt. Beim thesaurierenden Fonds verbleiben alle Erträge im Fonds und sie werden automatisch reinvestiert. Der Anleger bekommt keine zusätzlichen Anteile, er kann keine Barauszahlung verlangen und die Erträge bemerkt er nur über eine stetige Wertsteigerung im Fonds. Es gibt also keinen jährlichen Zufluss. Damit nicht sämtliche aufgelaufenen Erträge der gesamten Haltedauer in dem einen Moment steuerlich relevant werden, in dem ein Anteil verkauft wird, gibt es die Vorabpauschale. Obwohl er kein Geld erhalten hat, versteuert der Anleger einen fiktiven Ertrag, die tatsächliche steuerliche Abrechnung erfolgt dann beim Verkauf der Anteile.

Was es bei Investmentfonds niemals gibt, ist eine garantierte Rendite. Der Ertrag, den ein Fonds einbringt, setzt sich zusammen aus den Einkünften des Fonds (Zinsen, Dividenden, Mieten) und den Kursgewinnen, die man realisieren kann. Wie hoch diese sein werden, kann niemand vorhersehen. Auch Kursverluste sind möglich. Da Investmentfonds in reale Basiswerte investieren, ist ein Totalverlust sehr unwahrscheinlich. Das würde bedeuten, dass kein Unternehmen mehr marktfähige Produkte herstellen könnte, keine Immobilie mehr vermietet werden könnte und kein Staat und kein Unternehmen mehr Zinsen für Fremdkapital zahlen könnten. In einem solchen wirtschaftlichen Umfeld wäre der Totalverlust der Investmentfondsanlage wohl noch eins der kleineren Übel für die Menschen. Folgende Anlagemöglichkeiten für Investmentfonds gibt es, wobei auch Mischformen vorkommen können:

– Geldmarktfonds legen ihre Anlegergelder am Geldmarkt an. Die fälligen Zinszahlungen werden in den Wert der Anteile eingerechnet, so dass der Anleger hier ausschließlich den Kursanstieg als Ertragsquelle hat. Geldmarktfonds liegen in ihrer Renditeerwartung maximal auf Sparbuchniveau. Sie gelten als sehr risikoarm. Es gibt keine großen Wertschwankungen und Wertverluste sind unwahrscheinlich.

– Rentenfonds investieren in Schuldverschreibungen von Staaten oder von Unternehmen. Die für festverzinsliche Wertpapiere jährlich anfallenden Zinsen werden an den Investmentfonds bezahlt und von diesem den Anlegern gutgeschrieben. Am Rentenmarkt gibt es durchaus Schwankungen. Hin und wieder kommt es auch zu Crash-Situationen. Der Risikobereich geht von weitgehend risikolosen Staatsanleihen bis hin zu hochspekulativen Anleihen von kriselnden Unternehmen oder Staaten.

– Aktienfonds investieren ihr Geld in Unternehmensanteilen – in Aktien eben. Der Aktionär erhält aus dem Gewinn des Unternehmens seine Dividende, die wiederum an den Investmentfonds fließt und von dort an den Anleger weitergegeben wird. Aktienfonds unterliegen deutlichen Wertschwankungen, die Börse ist keine Einbahnstraße. Dabei sind Renditen im zweistelligen Bereich möglich, aber auch ebensolche Verluste. Die Risikoabstufungen reichen von Fonds, die in dividendenstarke Standardwerte investieren bis hin zu hochspekulativen Spezialsegmenten in Entwicklungsländern.

– ETF-Fonds enthalten ETFs. Diese modernen Finanzinstrumente gibt es noch nicht so lange. Ein ETF bildet einen Index nach. Der ETF macht also genau so viel Gewinn oder Verlust wie der Index, der ihm zugrunde liegt. ETF-Fonds können daher sehr kostengünstig sein, da sie nicht aktiv gemanagt werden. Es braucht keinen Fondsmanager, der sich genau überlegt, wo er was kauft, es braucht kein Analystenteam, sondern es braucht einfach nur jemanden, der das Portfolio bei eventuellen Indexveränderungen anpasst. Das nennt man passives Management. Meine Empfehlung in dieser Kategorie sind nur ETF-Fonds, die die Werte des jeweiligen Indexes kaufen, also echte Werte im Bestand haben und auf virtuelle Nachbildungen verzichten.

– Immobilienfonds investieren, wie man sich schon denken kann, in Immobilien. Die Mieteinnahmen der Immobilien gehen an den Fonds und von dort an die Anleger. Obwohl eine Immobilie als solches alles andere als flexibel ist, können Anteile am offenen Immobilienfonds grundsätzlich ge- und verkauft werden. Im Gegensatz zu den anderen offenen Investmentfonds gibt es hier Einschränkungen in der täglichen Verfügbarkeit. Kaufen kann man die Anteile tatsächlich täglich. Für den Verkauf gilt jedoch folgende Regel: Die Anteile müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden, danach können sie mit einer 12monatigen Kündigungsfrist zurückgegeben werden. Daneben gibt es für die Immobilienfonds die Möglichkeit, in Notsituationen die Reißleine zu ziehen und die Rücknahme der Anteile für eine bestimmte Zeit ganz auszusetzen, um nicht zu Notverkäufen aus dem Immobilienbestand gezwungen zu sein. Sollen einzelne, große Immobilienprojekte finanziert werden, wird dafür ein geschlossener Immobilienfonds aufgelegt.

– Dachfonds sind Fonds, die wiederum in andere offene Investmentfonds investieren. Dachfonds gibt es für Renten-, Immobilien- und Aktienfonds und auch als Mischung aus allen diesen Arten. Sinn ist die Perfektionierung der Risikostreuung. Bei Verbraucherschützern stehen Dachfonds durchaus in der Kritik, da alle Gebühren, die bei Investmentfonds anfallen, doppelt auftreten: beim Dachfonds und bei den Basis – Investmentfonds. Dazu ist zu sagen, dass es heutzutage keinen Dachfonds mehr gibt, der Ausgabeaufschläge für seine Investitionen bezahlen muss. Die laufenden Kosten wie Verwaltungs-, Depotbankgebühren u. ä. treten in der Tat mehrfach auf. Wie immer hilft pauschales Verteufeln aber nicht weiter. Es gibt wie überall im Leben gute und schlechte Anbieter. Ein gut geführter Dachfonds kann trotz problematischer Gebührenstruktur deutlich bessere Ergebnisse bringen als ein mittelmäßiger Investmentfonds im Einzelinvestment. Die Frage ist also: möchte ich vor allem Gebühren vermeiden oder möchte ich in erster Linie meine Renditemöglichkeiten optimieren und mein Risikopotenzial begrenzen? Die Risikoklassen der Dachfonds entsprechen denen ihrer jeweiligen Basiswerte.

Ich arbeite in meiner Beratung zu Kapitalanlagen ausschließlich mit Investmentfonds, da damit Risiken minimiert werden können. Beim Einstieg in offene Investmentfonds ist ein so genannter Ausgabeaufschlag zu entrichten. Beträgt dieser z. B. 5 %, dann werden nur 95 % des eingezahlten Kapitals in den Fonds eingezahlt. Die Höhe der Ausgabeaufschläge ist je nach Fondsart unterschiedlich. Rentenfonds kosten in der Regel um die 3 %, Aktien- und Immobilienfonds um die 5 % Ausgabeaufschlag. Für Geldmarktfonds wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Außer dieser „Eintrittsgebühr“ fallen jährliche Kosten für diverse Verwaltungstätigkeiten an (Depotbank, Management etc.). Diese Gebühren werden dem Anleger nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern werden im Hintergrund aus den Einnahmen des Fonds entnommen. Somit werden sie für den Anleger „nur“ in Form der geschmälerten Rendite spürbar. Seit 2018 sind die Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, ihre Kunden über die im vorausgegangenen Jahr tatsächlich angefallenen Kosten zu informieren.

Offene Investmentfonds müssen in einem speziellen Wertpapierkonto verwahrt werden, dem so genannten Depot. Depots kann man bei jeder Bank eröffnen und verwalten lassen, diese nehmen dann Gebühren in unterschiedlicher Höhe dafür. Einige Kapitalanlagegesellschaften verwalten ihre eigenen Fonds auch im eigenen Hause, auch hierfür fallen Kontoführungsgebühren an.

Steuerlich unterliegen die Einnahmen bzw. Gewinne aus offenen Investmentfonds der so genannten Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit diesem Satz ist die Steuerschuld abgegolten, daher der Name. Sollte der persönliche Steuersatz unter 25 % liegen, kann man die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen und zurückverlangen.

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