Vergütung

Woher erhalte ich meine Vergütung?

Die Form meiner Vergütung hängt von der Dienstleistung ab, die ich für Sie erbringe.

Wünschen Sie ausschließlich eine Beratung, so werde ich Ihnen ein Honorar dafür in Rechnung stellen. Die Höhe des Honorars wird sich nach dem Aufwand für die Beratung richten. 

Im Falle einer zustande gekommenen Vermittlung eines Produktes erhalte ich von meinen Geschäftspartnern Zuwendungen in Form von Geldzahlungen (Abschlussprovision, Abschlussfolgeprovision).

Eine gute Dienstleistung verdient eine angemessene Vergütung.

Für die Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten biete ich eine hochwertige Aufklärung an. Dabei berücksichtige ich die Kenntnisse und Erfahrungen meines Kunden in Geschäften mit Finanzinstrumenten, seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse, seine Wünsche und Anlageziele sowie seine Risikobereitschaft.

Ebenso suche ich bei Versicherungsbedarf aus einem breiten Marktspektrum die für die Bedürfnisse des Kunden am geeignetsten erscheinenden Versicherungsgesellschaften und -tarife heraus.

Bei der Suche nach einer Immobilienfinanzierung kläre ich mit dem Kunden zunächst seine finanziellen Möglichkeiten und berate ihn dann dahingehend, das für ihn passende Modell aus den verschiedenen Varianten auf dem Finanzierungsmarkt zu identifizieren.

Dieser Service ist für mich mit einem kostenintensiven persönlichen und organisatorischen Aufwand verbunden.

Unabhängige Beratung ?

Das Wort “unabhängig” ist gar nicht so eindeutig, wie man auf den ersten Blick meinen könnte und leider im Finanzberatungsbereich in Verruf geraten. Unabhängigkeit klingt erst mal richtig gut. Aber von was besteht denn diese Unabhängigkeit?!

Verbraucherschützer haben durchgesetzt, dass sich eine Beratung nur dann “unabhängig” nennen darf, wenn die Vergütung ausschließlich vom Kunden erbracht wird und der Berater keine Provision für die Produktvermittlung erhält. Sie argumentieren, dass eine Provisionszahlung automatisch eine Abhängigkeit von den Produktgesellschaften auslöst. So ganz logisch ist das nicht, denn: ja, ich bin von der Vergütung für meine Arbeit abhängig, ganz gleich, ob sie nun direkt oder indirekt vom Kunden kommt. Würden Sie ins Büro gehen, wenn Sie nicht dafür bezahlt würden?! Natürlich nicht. Und ebenso natürlich erwarte auch ich eine Vergütung für meine Arbeit. 

Die Provisionen, die die Produktgeber an die Vermittler bezahlen, sind immer in den Preis des Produktes einkalkuliert, werden also letztlich auch von Ihnen als Kunden bezahlt. Für unterschiedliche Finanzinstrumente werden Provisionen in unterschiedlichen Höhen fällig.

Unabhängigkeit bedeutet für mich, dass ich nicht an spezielle Gesellschaften gebunden bin. Das ist für mich echte Unabhängigkeit, von der Sie als mein Kunde profitieren. Ich kann als Maklerin für Sie aus dem ganzen, breiten Angebot von Finanzprodukten auswählen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden. Für die meisten Bedarfssituationen gibt es verschiedene Varianten zur Bedarfsdeckung. Ich unterscheide diese Modelle und vergleiche Angebote, die diesen Modellen entsprechen. Und dabei kann es mir zum Glück ganz egal sein, von welchem Anbieter diese Modelle und Angebote kommen, denn ich habe nahezu das gesamte Produktspektrum für meine Auswahl zur Verfügung. Lediglich Internet- und Direktanbieter scheiden aus meinem Angebot aus. Für mich ist das alleinige Kriterium, dass das ausgewählte Modell und Produkt den Bedarf meines Kunden optimal deckt. Dazu bin ich übrigens so ganz nebenbei gesetzlich verpflichtet – das ist also tatsächlich eine absolute Selbstverständlichkeit und die Grundlage meines Handelns. Die Höhe der Provisionszahlung ist für mich kein Entscheidungsmerkmal bei der Auswahl von Finanzprodukten. 

Vergütungsmodelle

Ob das Honorarmodell für die Kunden wirklich der bessere Weg ist, davon bin ich nicht so überzeugt. Die meisten meiner Kunden sind ganz normale Menschen und die müssen mit ihren finanziellen Ressourcen gut haushalten. Deshalb bin ich für Sie so wertvoll, denn ich verhindere Geldverschwendung für überflüssige oder zu teure Produkte. In der Regel sind meine Kunden ganz froh, wenn sie kein zusätzliches Honorar an mich bezahlen müssen, sondern ich eine Provision erhalte. Meine Kunden wissen auch, dass ich sicherstelle, dass diese Provisionen ihren Interessen nicht entgegenstehen. 

Normalerweise erfolgt aus meiner Beratung eine Produktvermittlung. Das ist für die meisten meiner Kunden der Sinn und das Ziel meiner Inanspruchnahme. Aus der Produktvermittlung erfolgt eine Provisionszahlung. Wenn ich also, um meine “Unabhängigkeit” zu wahren, für die Beratung ein Honorar in Rechnung stelle, würde dieses in Konsequenz zu einer Doppelvergütung für mich führen. Schöne neue Welt – vielen Dank, liebe Verbraucherschutzorganisationen! Um diese Doppelbelastung für den Kunden zu vermeiden, bieten einige Gesellschaften so genannte “Netto-Tarife” an. In diese Tarife ist keine Provision einkalkuliert. Diese Tarife sind daher für den Kunden billiger als die Variante mit Provision, das ist logisch. Und der Vermittler erhält dann keine Provision, auch logisch. Diese Netto-Tarife sind also eine gute Alternative, wenn der Kunde ein Honorar für die Beratung entrichtet hat. Kleiner Wermutstropfen: das Angebot solcher Netto-Tarife ist noch nicht besonders groß. Längst nicht alle Gesellschaften bieten solche Tarif-Varianten an. Wer also Wert auf diese Variante der Vergütung und Produktsuche legt, schränkt sich in der Auswahl der Möglichkeiten nicht unerheblich ein. Und noch etwas möchte ich an dieser Stelle nicht verschweigen: diese Netto-Tarife sind nicht einfach nur die “Normal-Variante” ohne einkalkulierte Provision, sondern eigenständige Angebote. Und leider ist es manchmal so, dass die Netto-Variante Tarifmerkmale aufweist, die gegenüber einem provisionsbasierten Tarif unvorteilhafter für den Kunden sind. Da muss man schon ziemlich gut auf die Details schauen – und genau das ist ja meine Aufgabe.

Fairer Lohn für gute Arbeit!

Mein Anliegen ist es, Ihnen eine hohe Qualität in der von mir erbrachten Dienstleistung anbieten zu können.

Um das auch langfristig zu sichern und immer wieder verbessern zu können, ist dies mein Angebot an Sie:

Modell A

  1. Sie beauftragen mich zu einem Anliegen aus den Bereichen Anlageberatung, Versicherungsberatung oder Immobiliardarlehensberatung. Dieses Anliegen kann z. B. das Einholen einer zweiten Meinung zu einem bestehenden Angebot sein oder der Wunsch, sich einmal die Funktionsweise verschiedener Finanzprodukte erklären zu lassen oder auch der Bedarf, ein konkretes Finanzprodukt abschließen zu wollen.
  2. Für diese Beratung berechne ich Ihnen ein Honorar, das sich am Aufwand für diese Beratungsleistung orientiert.
  3. Das Ziel Ihres Anliegens ist damit erreicht. Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Weitere Schritte möchten Sie ohne meine Begleitung gehen.
    ODER: Sie schließen als Ergebnis dieser Beratung mit meiner Vermittlung ein Produkt ab, dass keine Provisionszahlung für mich vorsieht.
  4. Ich vereinnahme das Honorar als Vergütung für meine Dienstleistung.

Modell B

  1. Sie beauftragen mich zu einem Anliegen aus den Bereichen Anlageberatung, Versicherungsberatung oder Immobiliardarlehensberatung. Dieses Anliegen kann z. B. das Einholen einer zweiten Meinung zu einem bestehenden Angebot sein oder der Wunsch, sich einmal die Funktionsweise verschiedener Finanzprodukte erklären zu lassen oder auch der Bedarf, ein konkretes Finanzprodukt abschließen zu wollen.
  2. Für diese Beratung berechne ich Ihnen ein Honorar, das sich am Aufwand für diese Beratungsleistung orientiert.
  3. Sie stellen fest, dass Sie ein Produkt benötigen und beauftragen mich mit dem Abschluss dieses Produktes bei der entsprechenden Gesellschaft.
  4. Handelt es sich bei diesem Produkt um eine Variante, die eine Provisionszahlung für mich auslöst, wird die ursprüngliche Honorarvereinbarung hinfällig und meine Vergütung besteht aus der Provisionszahlung der Gesellschaft. 

Modell C

  1. Sie beauftragen mich zu einem Anliegen aus dem Bereich Ruhestandsplanung. Die Ruhestandsplanung ist ein eigener Bereich, der üblicherweise losgelöst von Produktangeboten erfolgt.
  2. Für diese Beratung berechne ich Ihnen ein Honorar, das sich am Aufwand für diese Beratungsleistung orientiert.
  3. Sollte am Ende des Ruhestandsplanungsprozesses der Bedarf zur Vermittlung von Finanzprodukten deutlich geworden sein, werde ich Ihnen auf Wunsch entsprechende Angebote ohne die Berechnung eines weiteren Honorars unterbreiten.
  4. Kommt es in der Folge zur Vermittlung von Produkten, die eine Provisionszahlung für die Vermittlerin auslöst, so steht diese Provision der Vermittlerin als Vergütung für diese Vermittlungstätigkeit zu. Das Honorar aus der Ruhestandsplanung wird davon nicht berührt. Sollte es sich bei den gewählten Produkten um eine Variante ohne Provisionszahlung für mich handeln, werde ich Ihnen hierfür ein Honorar in Rechnung stellen, das sich am Vermittlungsaufwand für dieses Produkt orientiert.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Regelung die größtmögliche Fairness für Sie und für mich erreichen. Auf diese Weise kann ich für Sie weiterhin aus dem gesamten Spektrum der Finanzmarktangebote auswählen, ohne die Gefahr einer Doppeltbelastung heraufzubeschwören. Auf der anderen Seite ist mein Anspruch auf eine angemessene Vergütung ebenfalls sichergestellt.

Weitere Kosten für Sie entstehen nicht. Insbesondere verzichte ich auf die Berechnung von Anfahrtkosten. Das finde ich nicht mehr als fair, denn immerhin erspart mir die Fahrt zu Ihnen nach Hause die Notwendigkeit der Anmietung von repräsentativen Büroräumen.

Mein Angebot an Sie

… unterbreite ich Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.

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