Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Kindergartenkinder, Schüler, Studenten, gemeinwohlorientiert Tätige und Arbeitnehmer sowie Beamte sind gesetzlich unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung greift am Ort ihrer Wirkungsstätte und auch auf dem Weg dorthin und wieder zurück.
Das hört sich gut an, aber die meisten Menschen wissen gar nicht so genau, was das bedeutet.
Arbeitnehmer erhalten ab einer amtsärztlich festgestellten Erwerbsminderung von 20 % eine monatliche Rente, deren Höhe sich am eigenen Jahresarbeitseinkommen bemisst. Im Todesfall werden jährlich maximal 80 % des Jahresarbeitsentgelts an die Hinterbliebenen bezahlt.
Private Elemente während der oben beschriebenen Tätigkeit sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen. So ist der Gang zur Toilette im Büro etwas Privates und auch das Einnehmen des Mittagessens in der Kantine ist keine berufliche Tätigkeit. Wer also in der Kantine auf Soße ausrutscht, für den greift nicht die gesetzliche Unfallversicherung (kein Scherz, so passiert, es gibt ein entsprechendes Gerichtsurteil). Auch wer den direkten Arbeitsweg unterbricht, etwa um zu tanken oder noch ein Frühstücksbrötchen zu kaufen, verliert den Versicherungsschutz.
Private Unfallversicherung
Broschüre Unfallversicherung
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